Umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge)
So funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren in Georgien bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Rechnungsbeispiele, Anforderungen und praxisnahe Tipps.
Definition
Reverse VAT ist ein Steuerverfahren, bei dem nicht der Dienstleistungserbringer, sondern der Dienstleistungsempfänger die Umsatzsteuer abführt. Für georgische Unternehmen, die B2B-Leistungen an ausländische Auftraggeber erbringen, bedeutet dies: keinerlei Pflicht zur Umsatzsteuererhebung oder -abführung.
Funktionsweise
Standard-Umsatzsteuer
- Anbieter stellt Dienstleistungsgebühr + 18 % USt in Rechnung
- Auftraggeber zahlt den Gesamtbetrag
- Anbieter führt die USt an das Steueramt ab
Reverse Charge
- Anbieter stellt nur die Dienstleistungsgebühr in Rechnung (keine USt)
- Rechnung enthält den Vermerk 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers'
- Auftraggeber erklärt und zahlt die USt im eigenen Land
- Georgisches Unternehmen hat keinerlei USt-Verpflichtung
Voraussetzungen
- Auftraggeber ist außerhalb Georgiens ansässig (B2B)
- Auftraggeber verfügt über eine USt-Identifikationsnummer
- Leistung ist digitaler oder geistiger Natur
- Georgisches Unternehmen ist umsatzsteuerlich registriert
Rechnungsbeispiel
RECHNUNG #2026-001
An: Client GmbH (USt-IdNr.: DE123456789)
Leistung: Webentwicklung
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG
Beispiel: Deutsches Unternehmen
Entwicklung eines maßgeschneiderten CRM-Systems für eine deutsche GmbH (USt-IdNr.: DE123456789), Rechnungsbetrag: €25.000.
- Rechnung: €25.000 (keine USt ausgewiesen)
- Deutsches Unternehmen erklärt 19 % MwSt. (€4.750) in Deutschland
- Georgisches Unternehmen erhält den vollen Betrag von €25.000
- Keinerlei Umsatzsteuerpflicht für das georgische Unternehmen
Häufig gestellte Fragen
Quelle: Georgien Business & Technologie Glossar von Del-Ops Technology & Consulting Team. Zuletzt aktualisiert: Februar 2026.
